Nach Verkehrsunfällen helfe ich Ihnen zügig und professionell, Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen. Insbesondere wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, sollten Sie nicht um „des lieben Friedens Willen“ klein beigeben. Sie haben ein Recht auf umfassende Kostenerstattung.
Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des sogenannten Schadenmanagements, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe zukommen zu lassen. Hierbei liegt das Interesse des gegnerischen Versicherers allerdings häufig darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten, wobei unter anderem nicht unabhängige Gutachter mit der Feststellung der Schadenshöhe beauftragt werden. Das forcierte Auftreten der Haftpflichtversicherer soll dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten.

Ordnungswidrigkeiten/ Bußgeldverfahren Auch bei Fragen in Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Nach Erlass eines Bußgeldbescheides lege ich für Sie Einspruch ein und vertrete Sie in dem schriftlichen Verfahren vor der Behörde. Soweit erforderlich, werde ich auch vor Gericht für Sie tätig.

Beim Punkteabbau in Flensburg berate ich Sie gerne. Der Abbau von Punkten in Flensburg ist durch Teilnahme an speziellen Aufbaukursen in Fahrschulen möglich. Eine Liste der entsprechenden Fahrschulen können Sie bei mir anfordern.

Droht eine medizinisch-psychologische Untersuchung („Idiotentest“) werde ich Sie über die Bedeutung und den Ablauf der Untersuchung informieren, damit Sie erfahren, was auf Sie zukommt. Ich werde Sie darüber informieren, wann der geeignete Zeitpunkt für eine MPU ist.
In der heutigen mobilen Welt ist der Führerschein von großer Bedeutung.

Ich helfe Ihnen, sich diese mobile Freiheit zu erhalten.

Auch im Rahmen des Verkehrsstrafrechts bin ich gerne für Sie tätig, insbesondere wenn bestimmte, besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße unter Strafe gestellt werden. Während das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren für den Betroffenen als „ Denkzettel“ dienen soll, stellt eine Strafe eine wesentlich strengere Sanktion dar.
Bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sieht das Gesetz neben einer Geldstrafe auch Freiheitsstrafe vor, die bis zu 10 Jahre betragen kann. Vielfach ordnet das Gericht zudem die Entziehung der Fahrerlaubnis an, die bedeutende wirtschaftliche Folgen für den Betroffenen bis zum Verlust des Arbeitsplatzes haben kann.

Auch in Streitigkeiten bei Pkw-Kaufverträgen, insbesondere bei der Durchsetzung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen nach Fahrzeugkauf sowie Fahrzeugreparatur  berate und begleite ich Sie gerne.