Die Gebühren und Auslagen meiner anwaltlichen Tätigkeit berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ).

Als Auftraggeber/In tragen Sie die Anwaltskosten, haben aber vielfach Freistellungs- und Ersatzansprüche gegen Dritte, etwa Ihre Rechtsschutzversicherung, den Arbeitgeber oder gegen Schädiger oder Verursacher.

Die Prüfung und Geltendmachung dieser Ansprüche sowie die Abrechnung mit dem Gegner ist Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch über die voraussichtliche Höhe des Honorars und das Kostenrisiko.

Beratung

Seit dem 1.07.2006 bin ich gesetzlich verpflichtet, für Beratungen und Gutachten eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Das Honorar für eine außergerichtliche Beratung bemisst sich nach Dauer und Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Die Höhe der Anwaltsgebühren richtet sich mit Ausnahme von straf- und sozialrechtlicher Angelegenheiten nach dem Gegenstandswert. Möglich sind Honorarvereinbarungen. Gern kläre ich Einzelheiten mit Ihnen persönlich.

Soziale Hilfen

Beziehen Sie Sozialleistungen oder ist Ihr Einkommen gering, können Sie zur Rechtsverfolgung stattliche Hilfen in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt meine Vergütung durch die Landeskasse. Im außergerichtlichen Bereich haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Den hierfür erforderlichen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei der Rechtsantragsstelle Ihres zuständigen Gerichts. Für die klageweise Durchsetzung Ihrer Ansprüche kann Prozesskostenhilfe gewährt werden.